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Seminar: Technisch-organisatorische Maßnahmen im Datenschutz
Handlungsbedarf ermitteln - konkrete Maßnahmen umsetzen - Dokumentation nachweisen
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So vermeiden Sie Bußgelder für Datenschutz-Verstöße!
Sobald Ihr Unternehmen mit personenbezogenen Daten arbeitet, sind Sie oder Ihr Datenschutzbeauftragter (DSB) nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet, alle notwendigen technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen zu treffen. Wenn Sie Ihre Pflicht versäumen und dadurch die Vorschriften nicht eingehalten werden, haftet das Unternehmen oder auch Sie persönlich mit bis zu 300.000 €
(§ 43 BDSG).
Durch die vage Formulierung im BDSG ist die Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen
(„8 Gebote“) schwierig. So müssen Sie z. B. die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bestimmen und diese lückenlos nachweisen. Außerdem benötigen Sie das erforderliche IT-Wissen, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen. Denn Sie sind für die getroffenen Maßnahmen verantwortlich!
Wir zeigen Ihnen bzw. Ihrem DSB, worauf Sie achten müssen – in unserem eintägigen Praxisseminar "Technisch-organisatorische Maßnahmen im Datenschutz".
Nach nur einem Tag
- können Sie den Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen ermitteln und wissen, welche konkreten und verhältnismäßigen Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden!
- haben Sie auch das datenschutzrelevante IT-Know-how und wissen, wie Sie die technisch-organisatorischen Maßnahmen systematisch umsetzen!
- kennen Sie praktische Lösungsansätze für eine schnelle und strukturierte Dokumentation – so können Sie Ihre Maßnahmen lückenlos für die Aufsichtsbehörden nachweisen!
Sie erhalten zahlreiche Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die sofortige Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen!
1. Handlungsbedarf ermitteln
- Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Konsequenzen (Anlage zu § 9 BDSG)
- Schwachstellen und Bedrohungen im Unternehmen aufdecken (inkl. einer Checkliste mit konkreten Kriterien für eine strukturierte Schwachstellenanalyse im Unternehmen)
2. Konkrete und angemessene Maßnahmen umsetzen
- Schnittstelle IT und Datenschutz (Welche Anforderungen werden an die
IT-Sicherheit gestellt? Welche IT-Technologien sind datenschutzrelevant?)
- Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen festlegen
- Umsetzung der „8 Gebote“ des Datenschutzes in die Praxis
- Zutrittskontrolle (Wie verhindern Sie unbefugten Zutritt zu Gebäuden, Räumen usw.?)
- Zugangskontrolle (Mit welchen Maßnahmen verhindern Sie den unberechtigten Zugang zu Programmen/Daten?)
- Zugriffskontrolle (Wie regeln Sie z. B. unterschiedliche Lese- und Schreibrechte?)
- Weitergabekontrolle (Wie vermeiden Sie z. B., dass Daten bei der elektronischen Übertragung unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden?)
- Eingabekontrolle (Wie kontrollieren Sie die nachträgliche Eingabe, Veränderung oder Löschung von Daten?)
- Auftragskontrolle (Wie können Sie gewährleisten, dass Auftragsdaten nach den Vorgaben des Arbeitgebers verarbeitet werden?)
- Verfügbarkeitskontrolle (Wie schützen Sie z. B. Daten effektiv vor Zerstörung und Verlust?)
- Trennungsgebot (Mit welchen Methoden trennen Sie Datenbestände voneinander?)
Für alle Maßnahmen erhalten Sie geeignete Checklisten und konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitungen!
3. Rechtssicher dokumentieren
- Detaillierungsgrad der Dokumentation
- Dokumentationsform und gesetzliche Aufbewahrungsfristen
Sie wünschen, dass weitere Themen in dem Seminar behandelt werden? Wir freuen uns über Ihre Anregungen. Füllen Sie einfach unser Formular aus:
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Teilnehmer:
Geschäftsführer; interne/externe Datenschutzbeauftragte;
neu bestellte/zukünftige Datenschutzbeauftragte;
IT-Sicherheitsbeauftragte; Führungskräfte, die für die Datenverarbeitung verantwortlich sind.
Methodik:
Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunde.
Referent:
Dr. Angelika Wiersgalla, Dozentin für Datenschutz und Datenschutz- beauftragte.
Rabattstaffel:
Jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens erhält bei gemeinsamer Anmeldung 10% Ermäßigung.
Teilnahmebedingungen:
Die Kursgebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, spätestens zahlbar bei Kursbeginn. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg. Der Teilnehmer kann bis spätestens 15 Tage vor Kursbeginn zurücktreten. Die Rücktrittsgebühr beträgt 30 % der Kursgebühr. Wenn Sie sich später abmelden oder nicht teilnehmen, wird der volle Betrag fällig. Bitte bestimmen Sie rechtzeitig einen Ersatzteilnehmer, um einen Verfall der Teilnahmegebühr zu verhindern. Teilen Sie uns Rücktritt oder Ummeldung schriftlich mit. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen. Die Kursgebühr wird dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht. Mit seiner Unterschrift erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.
Sie haben die Wahl:
1. Buchen Sie einfach und bequem
online:
- gewünschten Seminar-Termin (siehe rechte Spalte) anklicken
- Formular ausfüllen und abschicken
2. Sie können auch unser praktisches
Fax-Anmeldeformular nutzen:
Seminar-Termine:
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Dauer: jeweils von 10.00 Uhr - 17.00 Uhr
Preis: EUR 725,90 inkl. gesetzl. MwSt.
inkl. ausführlicher Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke.
Fax-Anmeldeformular zum Download
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Wir sind für Sie da:
Montag - Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
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Michaela Feigel

Tel.: 08233 - 381-353
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Ingrid Weiß

Tel.: 08233 - 381-357
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Jennifer Böck

Tel.: 08233 - 381-385
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