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Achtung: Benennung eines CE-Dokumentationsbevollmächtigten ist künftig Pflicht!
Die neue Maschinenrichtlinie gilt ab dem 29.12.2009 und verpflichtet Sie, einen Dokumentationsbevollmächtigten zu benennen. Dieser Dokumenationsbevollmächtigte muss in der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung namentlich genannt werden und den Behörden auf Anfrage die Technische Dokumentation aushändigen.
Diese Pflicht betrifft Sie, wenn Sie Maschinen herstellen (auch wenn es nur für den Eigengebrauch ist), importieren oder verändern (im letzteren Fall werden Sie als Betreiber rechtlich zum Hersteller).
Was sind die Verantwortlichkeiten des Bevollmächtigten? Wer sollte mit dieser Aufgabe betraut werden und welches Know-How ist erforderlich? Und: Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssen Sie rechnen – für den Bevollmächtigten und für das Unternehmen?
Organisatorische Aspekte: Aufgaben und Pflichten
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Zusammenstellung der technischen Unterlagen
Rechtliche Konsequenzen
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Sie wünschen, dass weitere Themen in dem Seminar "Der CE-Dokumenationsbevollmächtigte nach der neuen Maschinenrichtlinie" behandelt werden? Wir freuen uns über Ihre Anregungen. Füllen Sie einfach unser Formular aus: |
Teilnehmer: Geschäftsführer, Technische Leiter, Betriebs-/Entwicklungs-/Produktionsleiter, QM, CE-Beauftragte, Leiter Dokumentation, Technische Redakteure und sonstige Personen, die Technische Dokumentation bereitstellen/organisieren müssen
Methodik: Vortrag, Veranschaulichung anhand von Praxisbeispielen. Aktive Mitarbeit der Teilnehmer und Diskussionen sind erwünscht.
Rabattstaffel: Jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens erhält bei gemeinsamer Anmeldung 10% Ermäßigung.
Teilnahmebedingungen: Die Kursgebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, spätestens zahlbar bei Kursbeginn. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg. Der Teilnehmer kann bis spätestens 15 Tage vor Kursbeginn zurücktreten oder einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Rücktrittsgebühr beträgt 30 % der Kursgebühr. Wenn ein Teilnehmer sich später abmeldet oder nicht teilnimmt, wird der volle Betrag fällig. Wir bitten daher um rechtzeitige Ab- bzw. Ummeldung. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Lehrgang abzusagen. Die Kursgebühr wird dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht. Mit seiner Unterschrift erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.
Das sagen unsere Seminar-Teilnehmer:
Download Teilnehmer-Stimmen
| Datum | Ort | Referent | Hotel | |
|---|---|---|---|---|
| 11.09.2012 | Köln | Jürgen Bialek | Mercure Köln West | |
| 12.09.2012 | Frankfurt/Main | Jürgen Bialek | Mercure Frankfurt Eschborn | |
| 18.09.2012 | Stuttgart | Jürgen Bialek | Mercure Airport & Messe | |
| 19.09.2012 | München | Jürgen Bialek | Ambiance Rivoli Hotel | |
| 25.09.2012 | Berlin | Jürgen Bialek | Ambassador Berlin | |
| 26.09.2012 | Hamburg | Jürgen Bialek | Mercure Hamburg City | |
| 07.11.2012 | Düsseldorf | Jürgen Bialek | Mercure Düsseldorf City Nord | |
| 08.11.2012 | Frankfurt/Main | Jürgen Bialek | Mercure Frankfurt Eschborn | |
| 13.11.2012 | Stuttgart | Jürgen Bialek | Mercure Airport & Messe | |
| 15.11.2012 | München | Jürgen Bialek | Ambiance Rivoli Hotel | |
| 27.11.2012 | Leipzig | Jürgen Bialek | Victor's Residenz-Hotel | |
| 28.11.2012 | Hannover | Jürgen Bialek | Mercure Hannover City |
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Dauer: jeweils von 10.00 Uhr - 17.00 Uhr
Preis: 725,90 € inkl. gesetzl. MwSt. inkl. ausführlicher Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke Fax-Anmeldeformular zum Download
Sie können dieses Seminar "Der CE-Dokumentationsbevollmächtigte nach der neuen Maschinenrichtlinie" auch als Inhouse-Veranstaltung buchen! Weitere Informationen finden Sie hier. |
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